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Grundlagen zum Thema Baurecht
  • Die Bayerische Bauordung (BayBO), z.B.:

    Genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Vorhaben,
    Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Baugenehmigung,
    Abstandsflächen, Stellplatzpflicht,
    Ergänzende Bestimmungen zur BayBO, z.B.:
    Gaststättenbauverordnung, Denkmalschutzgesetz usw.

  • Die Baunutzungsverordnung (BauNVO), z.B.:

    Art der baulichen Nutzung:
    Was ist zulässig im „Reinen Wohngebiet“, im „Allgemeinen
    Wohngebiet“, im „Gewerbegebiet“, im „Mischgebiet“,
    vergleiche Flächennutzungsplan:



    Maß der baulichen Nutzung (Baudichte):
    Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ)

  • Baugesetzbuch (BauGB):

    insbesondere § 34:
    „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben
    zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
    Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die
    Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung
    gesichert ist.“

Praxisorientierte Beratungen zu allen Fragen des Baurechts und der Baugenehmigung in München haben wir über viele Jahre hinweg erhalten von Erika Schindecker, Tel. (089) 260 35 66.

Das Thema Mietraumwohnrecht ist sachgerecht, umfassend und gründlich behandelt im Münchener Anwaltshandbuch des C.H.Beck Verlags, herausgegeben von Hanneman und Wiegner.

Bitte rufen Sie uns einfach an, wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen Themen haben.